Blog

Die Entscheidung zwischen Walk-in-Dusche und klassischer Duschkabine wirft rechtliche Fragen auf. Als Fliesenlegermeister mit langjähriger Erfahrung in Leipzig wissen wir: Beide Lösungen unterliegen strengen Vorschriften. Die Abdichtung nach DIN 18534 ist Pflicht. Haftungsfragen bei Wasserschäden betreffen uns täglich. Unsere Erfahrung zeigt: Viele Bauherren kennen ihre Sorgfaltspflichten nicht. Sie unterschätzen normgerechte Ausführung. Wir begleiten hunderte Badsanierungen pro Jahr. Dabei sehen wir: Rechtssichere Planung schützt vor teuren Nachbesserungen. Die Wahl der Duschlösung beeinflusst Abdichtungsaufwand und Gewährleistungsfragen erheblich. In diesem Artikel beleuchten wir alle relevanten Normen. Wir zeigen Haftungsrisiken auf. Sie erfahren, welche Pflichten Bauherren und Handwerker treffen.
💡 Das Wichtigste auf einen Blick
- ›Abdichtung nach DIN 18534 ist bei beiden Duschlösungen gesetzlich vorgeschrieben und bestimmt die Gewährleistung
- ›Walk-in-Duschen erfordern größere Abdichtungsflächen und damit höhere Sorgfaltspflichten bei der Ausführung
- ›Klassische Duschkabinen reduzieren Spritzwasserbereiche, ändern aber nichts an der Abdichtungspflicht im Nassbereich
- ›Haftungsrisiken bei Wasserschäden liegen beim ausführenden Fachbetrieb – unabhängig von der gewählten Duschlösung
- ›Normgerechte Untergrundvorbereitung und Haftgrund-Einsatz sind dokumentationspflichtig und beweisrelevant
- ›Verwendung von Materialien eines Herstellers erleichtert Nachweisführung bei Gewährleistungsfällen erheblich
Abdichtungspflichten nach DIN 18534 für beide Duschlösungen
Haftungsrisiken bei mangelhafter Ausführung erkennen

